Unsere Kanzlei
Mit unserer Kanzlei stehen wir seit vielen Jahren für eine engagierte, konsequente und kompetente Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerseite. Kurt Uhlenbruch, der unsere Kanzlei 1977 gründete, galt aufgrund seiner langjährigen erfolgreichen Tätigkeit für Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften als „Urgestein“ des Arbeitsrechts in Köln und Umgebung. Aus Überzeugung sind wir ausschließlich auf der Seite der Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Personalräte tätig. Wir beraten unsere Mandanten*innen und vertreten sie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt bzw. vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Wir sind Gründungsmitglied des „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“, einem bundesweiten Zusammenschluss von Kanzleien, deren Schwerpunkt auf der Vertretung von Arbeitnehmern*innen, Betriebsräten und Personalräten liegt, und des „Vereins für Arbeitsrecht“ (VfA) in Köln. Wir arbeiten eng mit den DGB-Gewerkschaften zusammen.
Das Monatsmagazin Capital hat unserer Kanzlei die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien 2026“ im Rechtsgebiet Arbeitsrecht im Westen verliehen. Die Auszeichnung basiert auf Angaben von 4.870 Juristen*innen, die Kanzleien für Privatmandanten*innen empfohlen haben. Capital schreibt: „Auf die Bestenliste schafften es ausschließlich Kanzleien, die überdurchschnittlich häufig empfohlen wurden.“ (Capital 06/2026)
Das Magazin stern hatte uns zuvor in den Jahren 2020-2025 sechs Mal in Folge die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien“ im Rechtsgebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer verliehen.
Im jährlich erscheinenden „Handbuch Wirtschaftskanzleien“ des JUVE Verlags werden wir seit mehr als 21 Jahren empfohlen in der Rubrik „Arbeitsrecht: Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2025|2026).
